Landshut
Holzfaserdämmung in Landshut
Die Landshuter Gestaltungssatzung von 2021 schützt Fassaden und Dachelemente im Ensemblebereich – Innendämmung und Dachdämmung sind hier der praktikable Weg.
Wer in Landshut eine Dämmmaßnahme plant, kommt an einem Dokument kaum vorbei: der Gestaltungssatzung der Stadt vom 29. März 2021. Sie ist neu genug, um noch nicht überall bekannt zu sein, und verbindlich genug, um die Planung entscheidend zu prägen.
Was die Gestaltungssatzung regelt
Die Gestaltungssatzung legt im Ensemblebereich verbindlich fest, wie Fassaden und Dachelemente gestaltet sein müssen. Der Ensembleschutz selbst reicht dabei über die eigentliche Altstadt innerhalb der ehemaligen Stadtbefestigung hinaus: Burg Trausnitz mit Hof- und Herzogsgarten, die Vorstadt „Zwischen den Brücken“ und Kloster Seligenthal sind einbezogen. Für eine Dämmmaßnahme bedeutet das: Eine Außendämmung, die die geschützte Fassadenoberfläche oder Dachelemente verändert, ist im Einzelfall mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Die Satzung gibt damit einen klareren, datierten Rahmen vor, als es in manchen anderen Städten unseres Einzugsgebiets der Fall ist.
Innendämmung und Dachdämmung als Weg
Für geschützte Fassaden bleibt die Innendämmung die praktikable Lösung. Sie verändert das äußere Erscheinungsbild nicht, verlangt aber eine sorgfältige Detailplanung an Deckenanschlüssen und Fensterlaibungen, damit der verschobene Taupunkt in der Wandkonstruktion keine Feuchteschäden verursacht. Holzfaser eignet sich dafür durch ihren diffusionsoffenen Aufbau besonders gut, weil sie anfallende Feuchte puffern und kontrolliert wieder abgeben kann. Bei Dächern lässt sich häufig eine andere Lösung finden: Wo die Dacheindeckung selbst unter die Satzung fällt, aber im Inneren Spielraum besteht, dämmen wir zwischen und bei Bedarf unter den Sparren – so bleibt die von außen sichtbare Dachfläche unverändert, während sich der Wärmeschutz im Innenraum deutlich verbessert.
Steuerliche Abschreibung statt Zuschuss
Anders als in mehreren Nachbarorten führt Landshut kein bekanntes direktes Zuschussprogramm für Fassadensanierung. In den ausgewiesenen Sanierungsgebieten – darunter Altstadt, Neustadt, Gassen, Nahensteig, Ländtorplatz, Regierungsplatz, Dreifaltigkeitsplatz, Innere Münchener Straße, Freyung und Mühleninsel – ist stattdessen für denkmalwürdige Gebäude eine erhöhte steuerliche Abschreibung möglich. Das ist ein anderer Förderweg als ein Zuschuss: Er wirkt über mehrere Jahre steuermindernd statt einmalig auszuzahlen, und die konkrete Anwendbarkeit auf Ihre Immobilie sollte mit einem Steuerberater abgestimmt werden. Wir liefern dazu die technischen Nachweise zur durchgeführten Maßnahme. Stand: August 2026, Angaben ohne Gewähr, Konditionen ändern sich – bitte aktuell prüfen.
Neubaugebiete ohne diese Einschränkungen
In den aktuellen Baugebieten „Zwischen Lurzenhof und Auloh“, „Am Steinlech“, „Hammerbachwiesn“ und „Nördlich Tulpenstraße“ sowie im November 2024 beschlossenen Rahmenplan „Äußere Münchener Straße“ gilt die Gestaltungssatzung nicht. Dort planen wir Holzfaserdämmung als klassische Außendämmung, kombiniert mit Aufsparrendämmung am Dach – mit der hohen Wärmespeicherkapazität von rund 2100 J/(kg·K) als Richtwert für einen spürbar besseren sommerlichen Hitzeschutz.
Anfahrt und Stadtteile
Bis Landshut sind es von unserer Werkstatt in Pentling rund 59 Kilometer über die B15n, das entspricht etwa 40 Minuten Fahrzeit. Vor Ort sind wir neben der Altstadt in den Stadtteilen Nikola, Frauenberg, Schönbrunn, Wolfgang und Achdorf unterwegs, für Projekte planen wir entsprechend Vorlauf ein.
Mehr zu unserem Leistungsangebot lesen Sie auf der Übersichtsseite Wärmedämmung, Details zu unserer Arbeit vor Ort auf der Seite zu Landshut. Für eine erste Einschätzung kontaktieren Sie uns über die Kontaktseite.
Beispiele aus unserer Arbeit
Für Wärmedämmung zeigen wir Ihnen aktuell noch keine eigene Bildergalerie — passende Referenzen besprechen wir gern im persönlichen Gespräch. Jetzt Kontakt aufnehmen.
Häufige Fragen: Wärmedämmung in Landshut
Was bedeutet die Gestaltungssatzung von 2021 konkret für eine Außendämmung?
Die Gestaltungssatzung der Stadt Landshut vom 29. März 2021 legt im Ensemblebereich verbindlich fest, wie Fassaden und Dachelemente gestaltet sein müssen. Eine Außendämmung, die diese Elemente verändert, ist im Einzelfall mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen – die Details zu Ihrem konkreten Gebäude klären wir vorab gemeinsam mit ihr.
Welche Alternative bleibt für Gebäude im Ensemblebereich?
Innendämmung erhält die geschützte Fassadenansicht und ist deshalb die naheliegende Lösung. Bei Dächern lässt sich zudem oft eine Zwischen- oder Untersparrendämmung realisieren, ohne die Dacheindeckung selbst zu verändern – auch dort, wo Dachelemente unter die Satzung fallen.
Gibt es in Landshut einen Zuschuss für Dämmmaßnahmen?
Ein konkretes städtisches Zuschussprogramm ist nicht dokumentiert. In den ausgewiesenen Sanierungsgebieten ist für denkmalwürdige Gebäude aber eine erhöhte steuerliche Abschreibung möglich – ein anderer Förderweg als ein direkter Zuschuss, den wir gern mit Ihnen und Ihrem Steuerberater einordnen. Stand: August 2026, Angaben ohne Gewähr, Konditionen ändern sich – bitte aktuell prüfen.
Ist Dämmung in den neuen Landshuter Baugebieten unkomplizierter?
Ja, in Baugebieten wie „Am Steinlech“ oder „Hammerbachwiesn“ bestehen keine Vorgaben der Gestaltungssatzung, sodass sich eine klassische Außendämmung mit Holzfaser frei nach bauphysikalischen Kriterien planen lässt.
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