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Förderung für energetische Sanierung in Bayern

AllgemeinVon Sebastian Lindner

Wer eine energetische Sanierung plant – neue Fenster, eine bessere Dämmung oder beides zusammen – stößt schnell auf eine kaum überschaubare Förderlandschaft aus Bundesprogrammen, Krediten und kommunalen Zuschüssen. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Bausteine und zeigt, wo Sie ansetzen können, ohne konkrete Fördersätze zu versprechen, die sich ohnehin laufend ändern.

Stand: August 2026. Förderprogramme und Konditionen ändern sich laufend – bitte prüfen Sie die aktuellen Bedingungen bei BAFA, KfW oder Ihrer Kommune, oder sprechen Sie uns an.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Überblick

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist das zentrale bundesweite Förderprogramm für energetische Sanierungsmaßnahmen. Sie gliedert sich unter anderem in Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Zuschuss beantragt werden können. Der Austausch der Heizungsanlage selbst zählt nicht dazu: Er wird nicht über das BAFA, sondern als eigener Zuschuss über die KfW abgewickelt (Stand: September 2026). Zur Gebäudehülle zählen typischerweise Maßnahmen wie der Austausch von Fenstern, die Dämmung von Dach, Fassade oder oberster Geschossdecke sowie vergleichbare Verbesserungen der wärmeübertragenden Bauteile. Die Grundlogik ist bei allen Einzelmaßnahmen ähnlich: Ein Teil der förderfähigen Kosten wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss erstattet, wobei bestimmte technische Mindestanforderungen an das eingebaute Bauteil erfüllt sein müssen, damit die Maßnahme überhaupt förderfähig ist. Welche konkreten technischen Werte und Fördersätze aktuell gelten, ändert sich programmseitig immer wieder – verbindlich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung veröffentlichten Förderbedingungen des BAFA.

KfW-Kredite als Alternative zum Zuschuss

Neben dem Zuschussweg über das BAFA bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen derselben Bundesförderung auch Kreditvarianten an, bei denen die Förderung nicht als direkter Zuschuss, sondern über einen zinsgünstigen Kredit mit einem anteiligen Tilgungszuschuss erfolgt. Dieser Weg ist vor allem für umfassendere Sanierungen relevant, die mehrere Maßnahmen bündeln, etwa wenn Dämmung, Fenster und Anlagentechnik im Zusammenhang saniert werden und dadurch ein höherer energetischer Gesamtstandard erreicht wird. Ob im Einzelfall der Zuschussweg über das BAFA oder der Kreditweg über die KfW passender ist, hängt vom Umfang des Vorhabens, der gewünschten Finanzierungsstruktur und den aktuellen Programmbedingungen ab.

Der iSFP-Bonus und die Rolle des Energieberaters

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein von einem zugelassenen Energieberater erstelltes Dokument, das für ein konkretes Gebäude eine sinnvolle Abfolge von Sanierungsschritten aufzeigt – etwa welche Maßnahme zuerst sinnvoll ist und wie einzelne Schritte aufeinander aufbauen. Wird eine geförderte Einzelmaßnahme im Rahmen eines solchen Sanierungsfahrplans umgesetzt, kann dafür unter bestimmten Voraussetzungen ein zusätzlicher Bonus auf den regulären Fördersatz gewährt werden – seit einer Reform zum 21. Juli 2026 allerdings nur noch für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro förderfähiger Kosten je Wohneinheit, nicht mehr für die gesamte Summe (Stand: September 2026). Der Energieberater übernimmt dabei mehrere Rollen zugleich: Er erstellt den Sanierungsfahrplan, begleitet häufig die Antragstellung und bestätigt am Ende die fachgerechte Umsetzung der Maßnahme gegenüber der Förderstelle. Für viele BEG-Einzelmaßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ohnehin verpflichtender Bestandteil des Förderverfahrens.

Steuerliche Abschreibung nach § 35c EStG als Alternative

Wer keinen Förderantrag stellen möchte oder eine Sanierung außerhalb der Fristen und Voraussetzungen der BEG durchführt, kann alternativ die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen nach § 35c Einkommensteuergesetz nutzen. Dabei lässt sich ein Teil der Kosten für begünstigte Einzelmaßnahmen – etwa Wärmedämmung oder Fenstererneuerung an selbstgenutztem Wohneigentum – über mehrere Jahre verteilt von der Steuerschuld absetzen. Wichtig: Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG und die Zuschussförderung über BAFA oder KfW schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus – Sie müssen sich für einen der beiden Wege entscheiden. Welcher Weg im Einzelfall günstiger ist, hängt von der persönlichen steuerlichen Situation ab und lässt sich am besten mit dem Steuerberater klären.

Kommunale Förderprogramme in der Region

Neben der Bundesförderung gibt es in einzelnen Kommunen zusätzliche, eigenständige Förderprogramme, die sich mit der BEG kombinieren lassen können. Ob und in welchem Umfang eine Kombination im Einzelfall möglich ist, regelt jedes Programm für sich – hier lohnt sich ein Blick in die jeweils aktuellen Förderrichtlinien.

Kelheim hat im Sanierungsgebiet der Altstadtquartiere ein kommunales Fassadenprogramm aufgelegt, das ausdrücklich auch Fenster, Haustüren und Tore umfasst – gerade für den dortigen Ensembleschutzbereich ein relevanter Baustein, allerdings an eine denkmalrechtliche Erlaubnis geknüpft.

Regensburg fördert im Rahmen des städtischen Programms „Regensburg effizient“ gezielt ökologische Dämmung sowie Holzfenster und -türen, mit gesonderten Konditionen für Holz-Alu-Ausführungen – ein Programm, das inhaltlich besonders gut zu den Materialien passt, mit denen wir arbeiten.

München fördert über das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, darunter Fassade, Dach und Fenster, sowie an der Anlagentechnik – allerdings nur, wenn zuvor bereits eine Bundesförderung über die BEG bewilligt wurde.

Stand jeweils August 2026 – Angaben ohne Gewähr, Konditionen ändern sich laufend. Bitte prüfen Sie die aktuellen Bedingungen direkt bei der jeweiligen Kommune oder sprechen Sie uns an. Für Orte außerhalb dieser drei Kommunen ist die Datenlage zu kommunalen Programmen häufig lückenhaft dokumentiert; wir prüfen im Einzelfall gern, ob am jeweiligen Standort ein zusätzliches Programm existiert.

So gehen Sie strukturiert vor

Unabhängig vom gewählten Programm gilt bei praktisch allen Förderwegen dieselbe Grundregel: Der Förderantrag muss vor Beauftragung der Maßnahme gestellt und in der Regel auch bewilligt sein – ein bereits erteilter Auftrag oder eine bereits begonnene Maßnahme schließt die Förderfähigkeit häufig aus. Sinnvoll ist deshalb folgende Reihenfolge:

  1. Sanierungsziel und Zustand des Gebäudes klären, bei Bedarf mit einem Energieberater.
  2. Passendes Förderprogramm identifizieren (BEG-Zuschuss, KfW-Kredit, kommunales Programm, steuerliche Förderung) und prüfen, ob und wie sich Programme kombinieren lassen.
  3. Förderantrag stellen und die Bewilligung abwarten, bevor ein Auftrag erteilt wird.
  4. Maßnahme fachgerecht umsetzen lassen und die für den Verwendungsnachweis nötigen Unterlagen sorgfältig aufbewahren.

Wir begleiten Sie bei diesem Prozess so weit, wie es unser Leistungsspektrum als Schreinerbetrieb erlaubt – für die verbindliche Förderberatung und die Antragstellung ist jedoch ein Energieberater oder Steuerberater die richtige Anlaufstelle.

Fazit

Die Förderlandschaft für energetische Sanierung in Bayern besteht aus mehreren, teils kombinierbaren Bausteinen: der Bundesförderung über BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit, der steuerlichen Alternative nach § 35c EStG und, je nach Standort, zusätzlichen kommunalen Programmen wie in Kelheim, Regensburg oder München. Welche Kombination für Ihr Vorhaben sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte frühzeitig mit einem Energieberater geklärt werden – idealerweise, bevor die Maßnahme beauftragt wird. Zu den handwerklichen Fragen rund um Fenster und Dämmung beraten wir Sie gern: mehr dazu auf den Leistungsseiten Wärmedämmung und Fenster & Türen. Für ein Gespräch zu Ihrem konkreten Vorhaben nutzen Sie die Kontaktseite.

Sebastian Lindner, Schreinermeister

Sebastian Lindner

Schreinermeister

  • Förderung
  • Energetische Sanierung
  • BAFA
  • KfW
  • Bayern

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